Was gebt ihr denn an wenn es soweit ist. Mal angenommen Pre - Ico Preis erst 0,01, dann auf 0,03 und dann auf 0,05. Dann Ico für 0,10 Euro. Kommt ja sehr oft vor. Normal würde man ja den niedrigsten Wert nehmen. Erster Handelstag rauscht es ab auf 0,005. Und geht zwei Jahre seitwärts. Was tragt ihr ein?
Da gibt es mehrere Betrachtungsweisen.

Den ICO-Preis als Referenzwert zu nehmen, halte ich für wenig zielführend, da man damit indirekt wettet, später einen höheren Verkaufspreis statt des ICO-Preises zu erzielen, während man Steuern auf den ICO-Preis zahlt. Das kann vorteilhaft ausgehen, aber auch entsprechend anders rum. Man zahlt bei dieser Variante also Steuern auf fiktive Preise, ohne zu wissen, wie viel die Token beim späteren Verkauf tatsächlich wert sein werden - "Steuer-Gambling"
Problem bei ICOs ist, dass sie noch nicht gelistet sind und man daher keinen Referenzpreis hat, wie normal nach
§ 8 EStG (2) üblich, darin heißt es:
Einnahmen, die nicht in Geld bestehen (Wohnung, Kost, Waren, Dienstleistungen und sonstige Sachbezüge), sind mit den um übliche Preisnachlässe geminderten üblichen Endpreisen am Abgabeort anzusetzen.
http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par8.htmlsowie
Unter dem üblichen Endpreis am Abgabeort versteht man den Preis, der von Letztverbrauchern im normalen Geschäftsverkehr für gleichartige Waren und Dienstleistungen gezahlt wird.
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/sachbezge.htmlEinen Abgabeort gibt es jedoch erst, wenn der Token auch gelistet wird. Viele Token werden garnicht erst gelistet, weil sie entweder scheitern oder Scam sind. Und dann ist noch die Frage, ab wann eine Exchange zum normalen Geschäftsverkehr zählt. Wenn es eine dubiose Scam Exchange ist, bei der man um Diebstahl der eigenen Token fürchten muss, dann ist diese definitiv nicht als normaler Geschäftsverkehr zumutbar.
Wenn man es direkt nach dem Gesetzestext auslegt, gibt es die Möglichkeit, die ICO-Token zum Wert des Zuflusszeitpunkts zum Zuflusswert zu versteuern. Das wären an sich 0 Kurswert, der Wert des Guts (Token) hat mangels Abgabeort bei Erhalt keinen feststellbaren Wert, dieser ergibt sich erst später. So wie BTC ganz am Anfang ebenfalls keinen bezifferbaren Wert hatte.
Es gibt ebenfalls die Möglichkeit, die Bounty-Token mit dem Preis beim erstmaligen Verkauf gegen eine andere Kryptowährung oder Fiat zu besteuern. Dann ist der Wert direkt erkennbar, den man wirklich erhalten hat.
Da es noch keine abschließende Regelung zu gibt, dürften alle Varianten legitim sein, sofern sie nicht völlig aus der Luft gegriffen sind. Finanzamt und Steuerberater sind bei dem Thema genauso schlau wie wir.
Ist nur meine Sichtweise und daher keine Gewähr.

Edit, eben erst gesehen, sorry:
Was ich nicht verstehe ist, was du mit "Steuer Gambling" meinst?
Dass man damit in Vorleistung Steuern auf fiktive Preise zahlt, jedoch ohne einen messbaren Gegenwert bekommen zu haben. Den tatsächlichen Preis, den man später dafür bekommt, weiß man ja zum Zeitpukt des Erhalts noch nicht, da es keinen Abgabeort gibt. Dementsprechend ist es Glück (Gambling) bzw. Spekulation ob der spätere Verkaufspreis höher oder niedriger als der ICO-Preis sein wird. Möglicherweise bleibt der Wert der Token für immer 0, wenn sie nie gelistet werden, man hat sie aber zu einem nicht stichhaltigen Preis versteuert.