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    Author Topic: Umsatzsteuer auf Kryptowährungen - Bitcoins, Altcoins und Token -  (Read 1864 times)
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    February 20, 2018, 08:47:33 PM
     #21

    Nun, die Gegenbeispiele liegen auf der Hand. Nehmen wir nur mal den - verbotenen - Umgang mit organischen und anorganischen Stoffen.

    Ja, nehmen wir das. Und dann nehmen wir:

    Ach, was haben wir gelacht! "Recht auf Rausch" aus Artikel 2 Absatz 1! Grundgesetz! Da erbricht sich der deutsche Verfassungsrechtler vor Lachen hinter das Hacker-Pschorr-Zelt oder unter die Kamellen-Kanone am Heumarkt in Köln.
    ...
    Vor der Entscheidung von 1994 wurde der Rausch nicht als Menschen-Recht diskutiert, sondern als Menschen-Zustand. In den 500.000 Jahren unserer Geschichte haben wir Menschen uns mithilfe von Substanzen in einen Zustand des Rausches, der Exzeptionalität, der Unlogik, des Schwindels über der Ewigkeit versetzt, und werden dies gewiss auch in den nächsten 100.000 Jahren tun. Hieraus ergibt sich, verehrtes Bundesverfassungsgericht, zwar kein gesichert ewiges Menschenrecht auf Rausch. Aber doch immerhin vielleicht eine kleine Vorstufe davon. So wie aus der Art unserer Fortpflanzung ein Menschenrecht auf sexuelle Betätigung, selbst wenn sich die Sache inzwischen hygienischer erledigen ließe. Vielleicht, liebe Richter, könnte man nach 20 Jahren einmal neu darüber nachdenken, ob es nicht wenigstens ein bisschen Menschenrecht auf Rückzug und Eigenverantwortung gibt, dort, wo kein anderer geschädigt wird.
    ...
    Wie es enden wird, ist klar: Legalize it! Verrückte Holländer, ungenannte Randständige haben es vorgemacht. Coffeeshops in NL! Haben Sie mitgekriegt, liebe Mitbürger, dass die Zufuhr von THC aus diesen Verbrecherhöhlen unser schönes Deutschland an den Rand des Zusammenbruchs geführt hat? Ist Ihnen aufgefallen, dass unsere heimische Schnapsindustrie einen Rückgang von 0,7 Prozent verzeichnet?
    ...
    Es ist also nur eine Frage der Zeit und der Fantasie und der Vernunft: Das Bundeskabinett wird sich ein Tässchen Haschisch-Tee gönnen am Mittwoch, und in den Talkshows darf wieder geraucht werden – und gelacht. Die deutschen Strafrichter werden sagen: "Das habe ich immer schon gemeint. Aber ich werd' ja nicht fürs Nachdenken bezahlt"; oder "Es ist ja auch nicht alles schlecht gewesen". So wie beim Ehebruch, oder bei der Strafbarkeit homosexueller Handlungen, oder der Gotteslästerung. Ein paar von ihnen werden sich schämen: für ihre Unterwürfigkeit unter den puren Blödsinn. Und ihre Feigheit, sich dem zu fügen. Aber das ist eine andere Geschichte.

    Wir werden sehen.

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