Nun bin ich mir nicht sicher was die Versteuerung angeht. Die Token müssen geclaimed werden, werden also nicht automatisch der Wallet gutgeschrieben. Eine weitere "Gegenleistung" gibt es nicht.
Das ist jetzt meine
persönliche Meinung, ich bin kein Steuerberater und steuerlich auch überhaupt nicht bewandert genug um dir hier eine belastbare Auskunft geben zu können.
Du musstest, um den Airdrop erhalten zu können, eine Gegenleistung erbringen. Die Gegenleistung bezieht sich darauf, dass du die Plattform vor einem bestimmten Datum genutzt haben musst. Ich hatte das bspw. nicht und bekomme den Airdrop nicht. Eine Steuerfreiheit wäre mMn. nur dann gegeben, wenn JEDE ETH-Adresse den Airdrop bekommen hätte, ganz gleich, ob diese auf Uniswap gehandelt hat oder nicht.
Sobald du den Airdrop in ETH tauschst passiert auf alle Fälle ein steuerlich relevanter Vorgang wo du den Gewinn vom Kurswert des Airdrops zum Kurswert zum Zeitpunkt des Verkaufes versteuern musst. Hier wärs zum Überlegen, ob du nicht das eine Jahr wartest um keine Steuern zahlen zu müssen, andernfalls ist die Gefahr natürlich auch groß, dass die UNI dann nur noch einen Bruchteil vom heutigen Kurswert Wert sind.
An deiner Stelle würd ich einfach den Sachverhalt mit einem Steuerberater klären, gibt auch welche hier im Forum, die dir zu sehr fairen Stundensätzen weiterhelfen werden