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    Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 1276784 times)
    twbt
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    March 01, 2018, 05:17:03 PM
     #1341

    Ok also kann man doch nicht einfach so mit BTC einkaufen gehen .. :-/
    Wäre ja toll wenn dort auch mal gewissheit kommt.. wüsste nicht wie man dem FA die mit BTC bestellt & bezahlten Pizzen versteuen soll vom ganzen Jahr ... oder den Rasenmäher für den Garten etc.  Grin

    Tja. Für das Finanzamt ist das ganz einfach. Du trägst das Tauschgeschäft (Rasenmäher gegen Bitcoins) in die Anlage SO ein und bestimmst den EUR-Gegenwert der BTC zum Tauschzeitpunkt. Das alles natürlich nur, wenn die Coins innerhalb der "Haltefrist" getauscht werden. Insofern gibt es da schon lange Gewissheit - es ist nur scheiße und ziemlich unpraktisch (aus Sicht des Steuerpflichtigen). Letztlich bedeutet es, dass man am besten einfach nur Coins tauscht, die man vor > einem Jahr erworben hat. Dann geht das das Finanzamt schlicht nix mehr an - auch wenn Horden von Steuerberater gegenteiliges behaupten. Roll Eyes

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