<<  >> (p.78)
    Author Topic: Bitcoin & die Steuer - FAQ  (Read 1276875 times)
    robertNACO
    Jr. Member
    *
    Offline Offline

    Activity: 44
    Merit: 29


    View Profile WWW
    March 27, 2018, 11:59:41 AM
     #1541

    Danke für deine schnelle Antwort! Kurz noch eine Frage, damit ich es auch richtig verstanden habe.

    Man ist also verpflichtet bei Gewinne aus §23 von über 600€ eine Steuererklärung für das Jahr abzugeben. Verstanden soweit. Aber heißt das nun das diese Verpflichtung auch bedeutet die Steuererklärung bis 31.05 abzugeben (bzw. bis Ende des Jahres bei Einbeziehung eines Steuerberaters) oder kann man sich auch ohne Steuerberater bis zum 31.12 des Jahres Zeit lassen?

    Moin,

    ohne Berater endet deine Frist theoretisch am 31.05.2018 für das Steuerjahr 2017, praktisch lässt sich aber noch um einige Wochen Aufschub bitten.
    Für das Jahr 2018 endet die Frist ohne Berater am 31.07.2019.
    Ab dem Jahr 2018 werden diese Fristen auch "gnadenloser" durchgesetzt. Anrufe á la "och bitte bekomme ich noch etwas Zeit", sollen der Vergangenheit angehören. (Dafür wurden die zusätzlichen zwei Monate eingeführt).

    Grüße

    schreibt mir auch gern bei Telegram @RobertNACO - Channel t.me/kryptoversteuerung - Krypto Steuer FAQ http://bit.ly/kryptoversteuerung
Page 77
Viewing Page: 78